Fahrschule Hutera -Becko-

Fahrschul-Klassen

Mofa

Klasse AM

Klasse A1

Klasse A2 beschränkt

Klasse A

Klasse B

Klasse B (Automatik)

Klasse BE

Klasse B 96

Klasse L

Klasse A1

Mindestalter
16 Jahre

Was benötige ich alles?

Ausbildung und Prüfung
Theorie und Praxis (Kosten)

Stufenregelung bei den A-Klassen
Beim Erwerb der Klasse A2 von A1 bzw. A von A2 und dem Vorbesitz der entsprechenden Klasse von mindestens 2 Jahren entfällt eine theoretische Prüfung

Was darf gefahren werden?
Die bisherige Definition – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW – wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt.

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